Wer kann Antrag auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung stellen?
Anspruchsberechtigt sind Unternehmer, die
- Ihren Wohn-, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland haben und
- keine Steuerpflicht in der Schweiz haben (z.B. bei Lieferung und Montage; Kauf und Verkauf von Waren innerhalb der Schweiz) und
- keine Leistungen in der Schweiz erbringen (Ausnahmen: grenzüberschreitende Güterbeförderungen, Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip oder gewisse Garantieleistungen)
Benötigte Unterlagen
- Auftragsformular für die Rückerstattung durch die HKSÖL
- Beauftragung der Handelskammer Deutschland-Schweiz
- Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer
- Unternehmerbescheinigung (U70) im Original von Ihrem zuständigen Finanzamt in Österreich (nicht älter als ein Jahr)
- Rechnungen im Orginal
Kosten
Für die Bearbeitung werden 15% der Erstattungssummer verrechnet.
Nicht-Mitgliedern der HKSÖL wird zusätzlich eine Grundgebür von € 150,- verrechnet.
Für Anträge, die ab 1. April einlangen, wird ein Zuschlag von 50% verrechnet; Ende der Auftragsnahme ist der 15. Juni.
Vorgehensweise
Füllen Sie die oben angegebenen Unterlagen aus und übermitteln Sie diese gemeinsam mit Ihren Originalbelegen bis zum 31. März an:
Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein
Frau Angelika Zsidek
Schwindgasse 20
AT-1040 Wien
Alle weiteren Schritte übernehmen wir für Sie!