Eine simple Idee ist meist der Beginn einer großen Veränderung – der erste Baustein zu einem innovativen Produkt. Sich vor Nachahmern zu schützen ist dabei ein unerlässlicher Schritt.
Wozu benötige ich ein Schutzrecht?
Die Antwort auf die Frage „Wer hatte die Idee zuerst?" kann unter Umständen einen großen finanziellen und wirtschaftlichen Erfolg bzw. Verlust zur Folge haben. Eine nachträgliche Beweislieferung über den Ursprung einer Erfindung stellt sich nur allzu oft als sehr schwierig heraus. Gerade deswegen ist es wichtig, sein geistiges Eigentum schon während der Entwicklungsphase zur schützen und durch umfassende Recherchen auch sicherzustellen, dass nicht vielleicht doch schon ein gleiches Produkt bzw. Design oder ein gleicher Name existieren.
Verteidigung des geistigen Eigentums
Ein erteiltes Patent oder eine registrierte Marke garantieren Ihnen zwar nicht, dass es keine Konkurrenten mit Nachbildungen oder Imitaten geben wird, aber es ermöglicht Ihnen, Ihr geistiges Eigentum umfangreich zu verteidigen und Ihr Schutzrecht durchzusetzen.
Patentschutz
Erfindungen auf dem Gebiet der Technik können mit Hilfe von Patenten oder Gebrauchsmustern geschützt werden. Patentanwälte sind mit den umfangreichen Thematiken der Naturwissenschaft und Technik vertraut und sind in der Lage, Ihre Erfindungen im Detail zu erfassen und diese in passenden Worten zu Papier zu bringen sowie ein rechtsbeständiges Schutzrecht zu formulieren. Eine aussagekräftige Anmeldung mit einem möglichst breiten Schutzbereich sorgt dafür, eventuellen Nachahmern die Basis zu entziehen.
Muster- und Markenschutz
Möchten Sie Kennzeichen von Waren, wie zum Beispiel Produkt- und Firmennamen bzw. Dienstleistungen schützen, sind wir für Sie in allen Anliegen einer Markenregistrierung da. Geht es um den Schutz des Designs Ihres Produkts, ist ein Geschmacksmuster die richtige Wahl.
Autor: Dr. Markus Gangl
Dr. Markus Gangl hat an der Universität Innsbruck theoretische Physik mit Schwerpunkt Quantenoptik studiert. In seiner Diplomarbeit und seiner Dissertation beschäftigte er sich mit der Laserkühlung von Atomen und hat in diesem Zusammenhang mehrere Artikel in international renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht. Dr. Markus Gangl ist seit 2007 als Patentanwalt bei Toggler Hofmann Patentanwälte tätig und vor dem österreichischen Patentamt in Wien, dem Europäischen Patentamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf und vor dem Einheitlichen Patentgericht als Vertreter zugelassen. Außerdem ist er Mitglied der European Patent Litigators Association.
Die Kanzlei Torggler Hofmann
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