Aufgrund von hohen Infektionszahlen und dem Aufkommen von mehreren Corona-Mutationen bestehen besondere Bestimmungen für die Einreise nach Österreich, in die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.
Einreise nach Österreich
Ab dem 15. Jänner 2021 müssen sich alle Einreisende frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren. Die Registrierung ist für alle, auch österreichische Staatsbürger, verpflichtend.
PendlerInnen aus der Schweiz, die mindestens einmal pro Monat aus beruflichen oder privaten Gründen nach Österreich einreisen, müssen seit 10. Februar 2021 zusätzlich zur elektronischen Regisitrierung ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (nicht älter als 7 Tage) vorweisen oder innerhalb von 24 Stunden nach Einreise nachreichen.
Nähere Informationen dazu finden sie hier.
Einreise in die Schweiz
Falls sich Personen 10 Tage vor der Einreise in die Schweiz in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben, sind ein Einreiseformular, ein negativer Test und eine Quarantäne vorzulegen.
Für die Schweiz gelten die Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Steiermark zu den Risikogebieten (Stand 26. Februar 2021). Für Reisende aus diesen Gebieten gilt eine Quarantänepflicht sowie ein negativer PCR-Test. Für Kärnten, Niederösterreich und Steiermark gelten diese Bestimmungen ab dem 8. März 2021.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Falls weitere Fragen bestehen sollten, können sich Reisende unter +41 58 464 44 88 täglich von 6 bis 23 Uhr bei der Infohotline melden.
Einreise in das Fürstentum Liechtenstein
Für das Fürstentum Liechtenstein gelten dieselben Einreisebestimmungen wie für die Schweiz.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
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