Mehrwertsteuer-Rückforderung
für Österreichische Unternehmen in der Schweiz

Wer kann Antrag auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung stellen?

Anspruchsberechtigt sind Unternehmer, die

  • Ihren Wohn-, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland haben und
  • keine Steuerpflicht in der Schweiz haben (z.B. bei Lieferung und Montage; Kauf und Verkauf von Waren innerhalb der Schweiz) und
  • keine Leistungen in der Schweiz erbringen (Ausnahmen: grenzüberschreitende Güterbeförderungen, Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip oder gewisse Garantieleistungen)

Benötigte Unterlagen

  • Auftragsformular für die Rückerstattung durch die HKSÖL
  • Beauftragung der Handelskammer Deutschland-Schweiz
  • Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer
  • Unternehmerbescheinigung (U70) im Original von Ihrem zuständigen Finanzamt in Österreich (nicht älter als ein Jahr)
  • Rechnungen im Orginal

Kosten

Für die Bearbeitung werden 15% der Erstattungssummer verrechnet.
Nicht-Mitgliedern der HKSÖL wird zusätzlich eine Grundgebür von € 150,- verrechnet.
Für Anträge, die ab 1. April einlangen, wird ein Zuschlag von 50% verrechnet; Ende der Auftragsnahme ist der 15. Juni.

Vorgehensweise

Füllen Sie die oben angegebenen Unterlagen aus und übermitteln Sie diese gemeinsam mit Ihren Originalbelegen bis zum 31. März an:

Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein
Frau Angelika Zsidek
Schwindgasse 20
AT-1040 Wien

Alle weiteren Schritte übernehmen wir für Sie!

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