Die Rundfunkgebühren stehen in der Schweiz und in Österreich immer wieder auf dem Prüfstand.
Peter Schöber, Geschäftsführer von ORF III, betont immer wieder, dass er ein Befürworter des dualen Rundfunksystems und somit der staatlichen Rundfunkgebühren sei. Er betont, dass der ORF selbst nur 67 % der in Österreich bezahlten Gebühren erhielte. Der Rest geht für andere Formen der Kulturförderung auf.
ORF ist Marktführer
Schöber verweist auf die Marktführerschaft des Österreichischen Rundfunks: 95 % der Menschen nutzen wöchentlich ein ORF-Angebot. Ausserdem „können wir die journalistische Freiheit, die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die Programmvielfalt durch die Gebühren absichern“. Nur so könne man gegen die privaten Sender bestehen, denn „durch den Sprachbruder Deutschland ist die Mitbewerbssituation in Österreich stärker als in jedem anderen Land. Es gibt z. B. insgesamt nur sechs ungarischsprachige TV-Sender“.
Gegen Zwangsgebühr
Olivier Kessler, Co-Präsident der schweizerischen NoBillag-Initiative, vertrat in seinem Vortrag hingegen die Ansicht, dass Medien lediglich eine Schiedsrichterfunktion einnehmen und nicht als Sprachrohr der Verwaltung oder der Sozialdemokratie dienen sollten. Ein freier Wettbewerb ohne Zwangsgebühren würde neue Angebote und somit mehr Medienvielfalt schaffen.
Frage der Ethik
Er hält Gebühren auch ethisch für bedenklich: „Der Mensch in den westlichen Ländern entscheidet vieles eigenverantwortlich. Warum soll er dann nicht auch frei über seinen Medienkonsum entscheiden?“ Ausserdem bricht er der natürlichen Auslese die Stange: „Man privilegiert durch die Gebühren die Vergangenheit auf Kosten der Zukunft. Manchmal müssen alte Angebote eben verschwinden, damit Platz für neue entsteht.“
Unterschiedliche Ausgangslage in der Schweiz und Österreich
Für Meret Baumann, NZZ-Korrespondentin für Österreich und Südostmitteleuropa, geht die Rundfunkgebühren-Debatte in Österreich und in der Schweiz auf unterschiedliche Ausgangslagen zurück. „Bei der Kritik am ORF geht es um Politik. Die NoBillag-Initiative argumentiert, dass ein öffentlich-rechtlicher Auftrag nicht nötig sei.“ Daher könne man die beiden Positionen nicht vergleichen.
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