Am 26. August veranstaltet das Health Tech Cluster Switzerland ein Online-Gespräch mit 3 Expertinnen zum Thema "Health Tech Regulation - Swiss AR".
Seit dem 27. Mai 2021 betrachtet die EU die Schweiz in Bezug auf die Medizinprodukteregulierung (MDR) als Drittstaat. Deshalb musste die gegenseitige Anerkennung von Zulassung und Inverkehrbringung von Medizinprodukten neu geregelt werden. Durch einseitige Übernahme der MDR in schweizerisches Recht ist die Voraussetzung geschaffen, um in technischer Hinsicht und bezüglich Zulassung von einer gleichwertigen Ausgangslage zu sprechen. Was sich jedoch ändert: Wer ein Medizinprodukt aus der EU in die Schweiz exportiert bzw. exportieren möchte, braucht hierzulande einen Schweizer Bevollmächtigten (Swiss authorized representative – Swiss AR). Was es dabei zu beachten gilt und was dies bezüglich Fristen, Versicherungsschutz usw. bedeutet, zeigen wir in einem Online-Gespräch mit drei ausgewiesenen Expertinnen und Experten.
Die Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein ist Partner dieser Veranstaltung.
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